Kinderschutz
Kind sitzt unter Regenschirm

Da Kinder zu den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft gehören,
müssen sie besonders geschützt werden.

Der Kinderschutz umfasst alle rechtlichen Regelungen und Maßnahmen, die dem Schutz von Kindern dienen.
Er zielt darauf ab, Kindeswohlgefährdung, Kindeswohlvernachlässigung und Kindesmisshandlung abzuwenden.

Kinder benötigen einen umfassenden Schutz vor Gefährdungen im familiären, aber auch im institutionellen Bereich.





Familiärer Kinderschutz


Liegt im häuslichen Umfeld des Kindes ein Verdacht bzgl. einer Kindeswohlgefährdung vor, sind wir Kindertagespflegepersonen verpflichtet, auf gesetzlicher Grundlage nach den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung zu gewährleisten
und eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen.

Die Erziehungsberechtigten und das Kind sind in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird.

Bei Verdachtsfällen arbeite ich mit dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf und der
ISEF (insoweit erfahrene Fachkraft) vom zusammen.










Institutioneller Kinderschutz


Ziel ist es, Kinder vor jeglicher Form von Missbrauch, Vernachlässigung oder Gewalt zu schützen und ihnen einen sicheren Raum für ihre Entwicklung zu bieten.

Tagesmutter schützt ihre Kinder

In meiner Rolle als Kindertagespflegeperson liegt meine Hauptverantwortung darin,
den Kinderschutz in meiner Einrichtung zu gewährleisten und durch meine tägliche Arbeit den Kindern diesen sicheren Raum zu schaffen.

Dabei berücksichtige ich stets die Rechte der Kinder.

Die Kinderrechte sind von großer Bedeutung, um das Wohl und die Entwicklung von Kindern zu schützen.

Die wichtigsten Kinderrechte


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