Da Kinder zu den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft gehören,
müssen sie besonders geschützt werden.
Der Kinderschutz umfasst alle rechtlichen Regelungen und Maßnahmen, die dem Schutz von Kindern dienen.
Er zielt darauf ab, Kindeswohlgefährdung, Kindeswohlvernachlässigung und Kindesmisshandlung abzuwenden.
Kinder benötigen einen umfassenden Schutz vor Gefährdungen im familiären, aber auch im institutionellen Bereich.
Familiärer Kinderschutz
Liegt im häuslichen Umfeld des Kindes ein Verdacht bzgl. einer Kindeswohlgefährdung vor, sind wir Kindertagespflegepersonen verpflichtet, auf gesetzlicher Grundlage nach den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung zu gewährleisten
und eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen.
Die Erziehungsberechtigten und das Kind sind in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird.
Bei Verdachtsfällen arbeite ich mit dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf und der
ISEF (insoweit erfahrene Fachkraft) vom zusammen.
Institutioneller Kinderschutz
Ziel ist es, Kinder vor jeglicher Form von Missbrauch, Vernachlässigung oder Gewalt zu schützen und ihnen einen sicheren Raum für ihre Entwicklung zu bieten.
In meiner Rolle als Kindertagespflegeperson liegt meine Hauptverantwortung darin,
den Kinderschutz in meiner Einrichtung zu gewährleisten und durch meine tägliche Arbeit den Kindern diesen sicheren Raum zu schaffen.
Dabei berücksichtige ich stets die Rechte der Kinder.
Die Kinderrechte sind von großer Bedeutung, um das Wohl und die Entwicklung von Kindern zu schützen.
Die wichtigsten Kinderrechte
- Recht auf Gleichheit: Alle Kinder haben das Recht auf gleiche Chancen und Behandlung, unabhängig von ihrer Herkunft, Hautfarbe, Religion oder Geschlecht.
- Recht auf Gesundheit: Kinder haben das Recht auf eine gesunde Entwicklung, medizinische Versorgung und Prävention von Krankheiten.
- Recht auf Bildung: Jedes Kind hat das Recht auf Bildung und Zugang zu Schulen, die ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen.
- Recht auf Spiel und Freizeit: Kinder sollten Zeit zum Spielen, Entdecken und Entspannen haben.
- Recht auf freie Meinungsäußerung: Kinder haben das Recht, ihre Meinungen zu äußern und gehört zu werden.
- Schutz vor Gewalt: Kinder haben das Recht auf Schutz vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt.
Die regelt diese Rechte ausführlich und gilt für alle Kinder weltweit.
Sie betont die Bedürfnisse und Interessen der Kinder und setzt sich dafür ein,
dass sie gesund aufwachsen und sich voll entfalten können.
Am 24.10.2023 habe ich einen Fachtag zum Thema institutioneller Kinderschutz besucht.